Fahrlehrer sucht Rat!
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- Thema
- Fahrlehrer sucht Rat!
- Autor
- Frank_80
- Datum
- Freitag, 27. März 2009
- Text
- Einen Tarivvertrag für Fahrlehrer gibt es anscheinend nicht. Doch hab ich in Erfahrung gebracht, dass der Urlaubsanspruch 24 Tage sind. Ist das richtig? Weiters würde mich interessieren: Ich habe wie üblich eine 6 Tage Woche und muss für eine Woche Urlaub auch volle 6 Urlaubstage nehmen. Ist das richtig? Denn es ist über den Daumen gepeilt schon etwas wenig. 4 Wochen für das gesamte Jahr........
Wie ist da die Regelung bei euch???
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- Thema
- Re: Fahrlehrer sucht Rat!
- Autor
- Bernd-FL aus WN
- Datum
- Sonntag, 5. April 2009
- Text
- 24 Urlaubstage ist der gesetzliche Mindestanspruch den Du als AN hast. Bei uns ist das so, dass Du Urlaubstage eintragen kannst soviel Du magst - also 5 od. 6 pro Woche - Du bekommst dann deinen Stundenlohn eben für 5 oder 6 Tage. Wieviele Stunden Du pro Urlaubstag bekommst errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate bei uns. Da ich täglich 495 schule ist das eben 11x der Stundenlohn x Urlaubstage.
Aber hey, welcher Fahrlehrer braucht schon Urlaub? Ich bin froh wenn ich die 24 Tage überhaupt irgendwie los bekomme. Mein Chef zahlt mir praktisch jedes Jahr die hälfte aus.




